Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten die Beamten einen E-Roller. Während der Kontrolle konnte Alkohol in der Atemluft des 46-jährigen Fahrzeugführers festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,78 Promille.
Es folgten die Durchführung einer Blutprobenentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins. Die Weiterfahrt mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art wurde untersagt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.