Persönliches Video verschickt

Pritzwalk

Prignitz

Kategorie
Kriminalität
Datum
12.04.2024

Nach einem Videotelefonat mit einer derzeit unbekannten Person, bei dem ein 25-Jähriger aufgefordert wurde, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, sind Videoaufnahmen an dessen Angehörige verschickt worden. Der Prignitzer hatte bemerkt, dass Aufnahmen gemacht wurden und das Videotelefonat daraufhin beendet. Wenig später versuchte ein Unbekannter mehrfach, ihn anzurufen. Als der junge Mann nicht ranging, erhielt er eine Nachricht, in der ihm gedroht wurde, die Aufnahmen an Kontakte in den Sozialen Medien zu senden. Daraufhin erstattete er Anzeige bei der Polizei. Wenig später wurden tatsächlich Aufnahmen an Angehörige versandt.

Die Polizei rät trotzdem, in solchen Fällen den Forderungen der Erpresser nicht nachzukommen. Sollten Sie in eine derartige Falle getappt sein, würde auch eine Zahlung von üblicherweise geforderten Geldbeträgen keine Garantie dafür bieten, dass die Aufnahmen nicht verwendet werden. Vielmehr bestünde die Gefahr, dass immer mehr Geldforderungen gestellt werden.

Zeigen Sie die Straftaten bei der Polizei an und lassen Sie sich nicht von einem möglichen Schamgefühl abhalten. Hilfreich ist, wenn Sie relevante Beweismittel wie Screenshots des Accounts, das Chat-Protokoll oder den E-Mail-Verkehr für spätere Ermittlungen sichern und zur Anzeigenaufnahme mitbringen.

Generell sollten Sie bei Freundschaftsanfragen von fremden Personen skeptisch sein und diese nicht annehmen. Überprüfen Sie regelmäßig Account- und Privatsphäreeinstellungen und gehen Sie vorsichtig mit der Veröffentlichung persönlicher Daten um. Insbesondere Videochats oder dem Austausch von Bildern sollten Sie nicht vorschnell zustimmen, sondern nur verbal kommunizieren. Bei einem ersten Chat kann es sinnvoll sein, die Kamera nicht zu aktivieren oder sogar abzukleben. Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen im Videochat zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.

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