Das Innenministerium hat den PKS-Bericht 2024 des Polizeipräsidiums vorübergehend von seiner Homepage genommen. Hintergrund ist ein Fehler des Landeskriminalamtes bei der Berechnung von Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ), auf den das Ministerium durch eine Medienanfrage des mdr hingewiesen wurde. Seit dem letzten Jahr gilt bundesweit eine neue Berechnungsformel für die TVBZ, die durch das LKA offenbar fehlerhaft angewendet wurde. Die Polizei ist angewiesen, den betreffenden Berichtsteil (Ziffer 7.3 und 7.4) kurzfristig zu überarbeiten. Voraussichtlich bis Ende der nächsten Woche wird der PKS-Bericht 2024 wieder online zur Verfügung stehen. Im Zuge der Vorstellung der Kriminalstatistik spielte die TVBZ ohnehin keine Rolle, alle dort verwendeten Daten sind korrekt, alle Einschätzungen bleiben gültig.
Polizei überarbeitet PKS-Berichtsteil
Korrektur bei Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahlen
- Kategorie
- Daten und Fakten
- Datum
- 14.03.2025
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