Am Montagabend stellten die Beamten einen Pedelec-Fahrer im Bereich der Massowburg fest, an welchem das notwendige Versicherungskennzeichen fehlte. Bei der Verkehrskontrolle des Kleinkraftrades konnte der 60-jährige Fahrer keine gültige Versicherung vorweisen. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Die Polizei Brandenburg informiert: die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Pedelec, welches über einer Motorenleistung von bis zu 4000 Watt verfügt und Geschwindigkeiten von bis zu 45 Km/h erreicht, gilt als Kleinkraftrad und ist rechtlich nicht als elektrisches Fahrrad zu werten.
Aus diesem Grund gelten bei einem Kleinkraftrad / Pedelec folgende Voraussetzungen für den Betrieb:
- Haftpflichtversicherung
- Betriebserlaubnis
- Fahrerlaubnis der Klasse AM
- Helmpflicht
- Straßenbenutzungspflicht