Am Mittwochabend hat die Polizei den Fahrer eines elektrischen Fahrrades mit Hilfsmotor angehalten. Der 36-jährige Fahrer konnte weder die erforderliche Versicherung, noch eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Zudem schlug ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest positiv auf Betäubungsmittel an. Der Beschuldigte wurde zur Polizeiinspektion Brandenburg gebracht. Dort wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Anschließend konnte er seinen Heimweg zu Fuß antreten, denn das Fahrrad blieb zur Beweissicherung bei der Polizei.
Die Polizei informiert:
Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Pedelec, welches über einer Motorenleistung von bis zu 4000 Watt verfügt und Geschwindigkeiten von bis zu 45 Km/h erreicht, gilt als Kleinkraftrad und ist rechtlich nicht als elektrisches Fahrrad zu werten.
Hinweise zum Kleinkraftrad / Pedelec:
- Haftpflichtversicherung
- Betriebserlaubnis
- Fahrerlaubnis der Klasse AM
- Helmpflicht
- Straßenbenutzungspflicht