Während ihrer Streifentätigkeit kontrollierten Polizeibeamte der Fahrer eines E- Rollers, da an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass für den Roller tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer daraufhin untersagt. Gegen den 30- bis 40- jährigen Mann wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Montag, 30.05.2022, 17:45 Uhr