Bei einer Verkehrskontrolle eines VW Lupo konnte der Fahrzeugführer keinen gültigen Führerschein vorweisen. Zwar händigte er einen ausländischen Führerschein aus, hat aber bereits seit mehr als sechs Monaten einen Wohnsitz in Deutschland und hätte seine Fahrerlaubnis daher bereits umschreiben lassen müssen. (Ausnahme: Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland!)
Eine Recherche in polizeilichen Datenbanken ergab, eine Umschreibung war bisher noch nicht erfolgt. Gegen den Mann wurde eine Strafanzeige aufgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Die weiteren Ermittlungen werden geführt durch die Kriminalpolizei.
Freitag, 11.07.2025, 00:17 Uhr