Der Polizei wurde die wiederholten Inbetriebnahme von abgemeldeten Fahrzeugen durch den Beschuldigten gemeldet. So auch im Moment der Meldung, als ein VW zuerst mit Muskelkraft angeschoben wurde, um ihn in weiterer Folge auf ein Grundstück fahren zu können. Bereits gegen 13:40 Uhr hatte sich ein ähnlicher Sachverhalt zugetragen, bei dem mit einem ebenfalls abgemeldeten Kraftfahrzeug gefahren wurde. Bei diesem Einsatz war bereits bekannt geworden, dass der 23-jährige Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Nach erfolgter Belehrung räumte der junge Mann sein Tun bei beiden Einsätzen ein. Zwei Strafanzeigen wurden aufgenommen, jeweils wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Fahrzeugschlüssel des VW wurde durch die Beamten vor Ort sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen zur Strafanzeige werden durch die Kriminalpolizei geführt.
Ohne Fahrerlaubnis mit abgemeldeten Fahrzeugen unterwegs
Dienstag, 05.08.2025, 13:40 Uhr und 19:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 06.08.2025
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