Im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung kontrollierten Beamte des Brandenburger Polizeireviers eine Fahrzeugführerin, die angab nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Interne Prüfungen ergaben, dass ihr dieser tatsächlich entzogen wurde. Daraufhin wurden Fahrzeugschlüssel gefahrenabwehrend, also zur Verhinderung weiterer Fahrten sichergestellt und der Fahrzeughalter verständigt. Sowohl gegen die Fahrerin als auch den Halter wurden Verkehrsstrafanzeigen wegen Fahren und dem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Ohne Fahrerlaubnis in eine Geschwindigkeitskontrolle
Dienstag, 21.06.2022, 11:15 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 22.06.2022
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