Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten einen PKW VW im Fließverkehr fest und unterzogen diesen einer Verkehrskontrolle. Hier stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. In weiterer Folge wurde dem Beschuldigten die Weiterfahrt untersagt. Zudem beschlagnahmten die Beamten den Fahrzeugschlüssel und die Zulassungsbescheinigung des PKWs. Aufgrund des widerholten Anfalls des Beschuldigten, erfolgte zudem die Einziehung des Tatfahrzeuges. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte entlassen. Auf ihn wartet nun ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ohne Fahrerlaubnis erwischt
Montag, 03.02.2025, 11:07 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 04.02.2025
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