Bei einer Fischereikontrolle am Lehnitzer Ufer des Lehnitzsees wurde durch Beamte der Wasserschutzpolizei ein Angler festgestellt, der mit einer Raubfischangel angelte, obwohl er nur im Besitz einer Friedfischangelgenehmigung war. Es wurde eine Strafanzeige wegen Fischwilderei aufgenommen.
Nur Friedfische
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 07.09.2017
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