Die Polizei wurde am frühen Dienstagmorgen über eine Ruhestörung informiert. Vor Ort konnten die handelnden Beamten in Erfahrung bringen, dass es zu keiner Ruhestörung kam. Der tatverdächtige Anrufer wählte den Notruf grundlos und unberechtigt. Der Tatverdächtige war zudem stark alkoholisiert. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,57 Promille. Der Notrufmitschnitt wurde gesichert. Die Beamten nahmen eine Strafanzeige wegen Notrufmissbrauch auf. Die Kriminalpolizei übernimmt die weiteren Ermittlungen.
Notrufmissbrauch
Dienstag, 23.07.2024 04:11 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Straftaten
- Datum
- 23.07.2024
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