Bei der Verkehrskontrolle eines 34-jährigen Autofahrers Montagmittag auf einem Parkplatz an der Bundesautobahn 10, konnte dieser keinen Führerschein vorweisen. In der Folge wurde festgestellt, dass der Mann überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es wurde eine Strafanzeige aufgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Zusätzlich wurde am Fahrzeug des Mannes eine Radkralle angebracht, um die Untersagung der Weiterfahrt auch wirksam durchsetzen zu können. Die weiteren Ermittlungen führt nun die Kriminalpolizei.
Montag, 09.02.2026, 10:00 Uhr
Ohne Fahrerlaubnis gefahren
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 10.02.2026
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