Ein neunjähriger Junge fuhr gestern mit einem sogenannten Pocketbike im Stadtgebiet umher, mehrere Zeugen meldeten sich bei der Polizei. Polizeibeamte konnten das Kind in der Chausseestraße feststellen und mit den Erziehungsberechtigten sprechen. Pocketbikes sind im Motorsport, jedoch nicht für das Führen im Straßenverkehr zugelassen. Vater und Sohn wurde die weitere Nutzung im Straßenverkehr untersagt. Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden aufgenommen.
Mit Pocketbike unterwegs
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 05.07.2018
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