Eine 67-jährige Radfahrerin befuhr am 07.07.17 gegen 15.05 Uhr die Mittelstraße auf dem Gehweg entgegengesetzt der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße) auf der linken Seite. Die 33-jährige Fahrzeugführerin eines Pkw Ford befuhr die Ein- und Ausfahrt zu den Mehrfamilienhäusern der Mittelstraße und wollte nach rechts auf die Zufahrtstraße der Mittelstraße fahren. Dabei übersah sie offenbar die von rechts kommende vorfahrtberechtigte Radfahrerin, sodass es zum Zusammenstoß beider kam. Die Radfahrerin erlitt einen leichten Schock und wurde vor Ort ambulant behandelt.
Es entstand ein Sachschaden von etwa 2.500 Euro.