In der Nacht zu Donnerstag stellten Polizisten drei Jugendliche fest, die mit E-Rollern ohne Beleuchtung auf einer Landstraße unterwegs waren. Die Jugendlichen wurden anschließend kontrolliert. Bei zwei der drei E-Roller waren keine Versicherungskennzeichen angebracht. Zudem konnte für die Fahrzeuge kein gültiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Zusätzlich besaß einer der E-Roller auch keine Fahrzeugidentifikationsnummer. Da der Fahrer keinen Eigentumsnachweis vorlegen konnte, wurde das Fahrzeug zum Eigentumsschutz sichergestellt.
Gegen die beiden Jugendlichen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Anschließend wurden sie an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.