Im Ortsteil Premslin haben Beamte der Verkehrspolizei am Montag gegen 10.00 Uhr einen Mähdrescher kontrolliert. Aufgrund seiner erheblichen Überbreite von 3,75 Meter hätte dieser eine Ausnahmegenehmigung und eine Streckenerlaubnis für seine Fahrtstrecke benötigt. Da beides nicht vorlag, wurde die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei weist nochmals daraufhin, dass auch landwirtschaftliche Fahrzeuge, wie beispielsweise Mähdrescher oder Maishäcksler, vollends den Vorschriften der StVZO und StVO unterliegen. Ab einer Breite von mehr als drei Metern und Länge von mehr 18 Metern (bei mitgeführtem Schneidwerkzeuganhänger) benötigen die Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung nach der StVZO und eine Streckenerlaubnis nach der StVO. Liegt eines nicht vor, erhalten Fahrer und Halter eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, welche mit 60 Euro und 75 Euro bewährt ist. Zusätzlich müssen Beide mit einem Punkt in Flensburg rechnen.