Landesweite Polizeikontrollen zum Schutz von besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern

Überregional

Kategorie
Verkehr
Datum
21.03.2025

Potsdam. Vom 17. bis 21. März 2025 fand eine landesweite Verkehrssicherheitsaktion statt, die besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer im Fokus hatte. Zu dieser Gruppe zählen Fußgänger, Radfahrer, motorisierte Zweiräder, Kinder und Senioren.

 

Polizeioberrat Mathias Funk

Leiter Sachbereich Verkehrsangelegenheiten/ Verkehrsunfallprävention

im Polizeipräsidium

„Die bisherigen Ergebnisse der Aktionswoche zeigen, dass diese Verkehrskontrollen notwendig sind. Sie tragen dazu bei, die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer zum Schutz besonders Gefährdeter zu schärfen. Die Polizei leistet mit den Kontrollen ihren Beitrag, um die Verkehrsteilnahme für alle, insbesondere aber für die Fußgänger und Zweiradfahrer sicherer zu machen. Letztlich muss jeder durch sein Verhalten im Straßenverkehr dazu beitragen!“

 

Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung mit den Schwerpunkten Konfliktsituationen, z.B. beim Abbiegen, Vorfahrts-/ Vorrangregelungen aber auch die Beachtung von Lichtzeichenlagen standen im Fokus der Verkehrskontrollen.

Insgesamt wurden über 16.000 Verkehrsteilnehmer kontrolliert und rund 2.600 Verstöße festgestellt. Neben Geschwindigkeitsverstößen wurden 214 Verstöße von Radfahrern wegen falscher Straßenbenutzung (§2 StVO) registriert. Fehlverhalten beim Abbiegen, Wenden sowie das Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln wurde in 113 Fällen bei motorisierten Zweiradfahrern, Fahrradfahrern, Fußgängern und Führern von Elektrokleinstfahrzeugen sowie PKW/LKW-Fahrern geahndet.

 

Sachverhalte aus den Direktionen

  • Am 17.03. wurden in Bernau (Landkreis Barnim) insgesamt vier Rotlichtfahrten von PKW an einer Kreuzung festgestellt, die unter anderem für den Schulverkehr genutzt wird.
  • Am 17.03. wurden in Bernau (Landkreis Barnim) zwei E-Scooter kontrolliert, auf denen jeweils zwei Personen pro E-Scooter verbotswidrig fuhren.
  • Am 19.03. wurde in Templin (Landkreis Uckermark), ein E-Scooter-Fahrer festgestellt, dessen Versicherungskennzeichen abgelaufen war.
  • Am 19.03. wurde in Prenzlau (Landkreis Uckermark) ein PKW-Fahrer mit 50 km/h vor der dortigen Schule festgestellt. Zulässige Höchstgeschwindigkeit waren 30 km/h.
  • Am 20.03. wurde auf der L 48 (Landkreis Spree-Neiße) ein PKW-Fahrer mit 74 km/h bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Zudem überholte der Fahrer gleichzeitig im Kreuzungsbereich einen anderen Verkehrsteilnehmer.

 

Mit Blick auf das vergangene Jahr kamen in Brandenburg 12 Fußgänger (2023: 19), 11 Radfahrer (2023: 13) und 17 motorisierte Zweiradfahrer (2023: 18) durch Verkehrsunfälle ums Leben. Weiterhin wurden im vergangenen Jahr 694 Fußgänger (2023: 684), 3.035 Radfahrer (2023: 2.928) und 1.256 Zweiradfahrer (2023: 1.086) verletzt.

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