Kontrolleinsatz der Wasserschutzpolizei zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Samstag, 22. August 2020

Untere-Havel-Wasserstraße und Havelseen

Potsdam-Mittelmark

Kategorie
Die Polizei
Datum
25.08.2020

Am vergangenen Samstagnachmittag führte die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West einen geplanten Schwerpunkteinsatz, zur Erhöhung der Sicherheit auf den Potsdamer Havelgewässern durch. Hauptkontrollschwerpunkt, entlang der Unteren-Havel-Wasserstraße war die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit, dem Verbot des Hin-und Herfahrens sowie des Zick-Zack-Kurs-Fahrens durch Wassermotorräder und der Belästigung Anderer.

Den länderübergreifenden Einsatz der Wasserschutzpolizeien Potsdam und Berlin unterstützten außerdem verschiedene Einsatzkräfte anderer Organisationseinheiten. So überwachte neben einer Polizeidrohne zeitweise auch der Polizeihubschrauber die Havelgewässer aus der Luft. Kollegen des Krad- und Eskortendienstes unserer Verkehrspolizei waren mit ihren wendigen Motorrädern ebenfalls unterwegs, um schnell auch an schwer zugänglichen Ufergebieten zur Stelle sein zu können.

“Wir wollen niemandem den Spaß am Wassersport vermiesen, aber es ist unsere Aufgabe, erhebliche Belästigungen und Gefährdungen zu verhindern und ggf. zu ahnden.“, so Joachim Pötschke, Leiter der Wasserschutzpolizei.

Im Ergebnis des Schwerpunkteinsatzes wurden seitens der Brandenburger Wasserschutzpolizei insgesamt 36 Wasserfahrzeuge kontrolliert. Darunter befanden sich auch zehn Wassermotorräder. Insgesamt leiteten die Kolleginnen und Kollegen ein Strafverfahren ein, und ahndeten 17 Ordnungswidrigkeiten, von denen acht in ein Bußgeldverfahren mündeten. Die Mehrzahl der Verstöße waren erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von Sportbootführern sowie die Nutzung von Wassermotorrädern in unzulässiger Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit, außerhalb der dafür freigegebenen Strecken gemäß der Wassermotorräderverordnung. In einem Fall war ein Sportbootführer mit einer Atemalkoholkonzentration von über 1,2 Promille nicht mehr fahrtüchtig, so dass eine Blutprobe angeordnet und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit eingeleitet wurde.

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