Die Polizei wurde am Samstagmorgen von einer 23-jährigen Frau über eine Gewaltstraftat im häuslichen Umfeld informiert. Nach vorausgegangenem Alkoholkonsum des 39-jährigen Partners kam es zunächst zu verbalen Streitigkeiten in der Wohnung. Diese endeten in einer körperlichen Auseinandersetzung. Der 39-Jährige schubste seine Partnerin und schlug ihr ins Gesicht. Der Einsatz eines Rettungswagens war nicht erforderlich. Einen Atemalkoholtest lehnte der deutlich alkoholisierte Partner ab. Die Polizei nahm eine Strafanzeige auf. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen kam es erneut zu einem Anruf der Geschädigten. Der Partner hatte sie am Arm gepackt und mit Worten bedroht. Daraufhin wurde dem 39-Jährigen ein Platzverweis mit Wohnungsverweisung nach dem Gewaltschutzgesetz ausgesprochen, welchem er zunächst nachkam. Jedoch kehrte er nach kurzer Zeit wieder zur Wohnanschrift zurück und versuchte in die gemeinsame Wohnung zu gelangen. Der beschuldigte Mann wurde zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten in den Polizeigewahrsam gebracht. Ermittlungen wegen Körperverletzung und Bedrohung wurden eingeleitet.
Samstag, 24.01.2026, 02:50 Uhr