Am Sonntag wurde die Wasserschutzpolizei zur Mittagszeit darüber informiert, dass auf dem Großräschener See Kitesurfer unterwegs sind, obwohl der gesamte Uferbereich durch Warnschilder auf ein Verbot hinwies.
Durch die Beamten wurden drei der Surfer festgestellt und im Rahmen der Gefahrenabwehr dahingehend belehrt, dass sie sich selbst in Lebensgefahr begeben, wenn sie sich auf dem Gewässer oder im Strandbereich aufhalten. Das Gewässer unterliegt immer noch den Bestimmungen des Bergbaurechtes und ist daher als Betriebsgelände anzusehen, da die Gefahr von Böschungsrutschungen gegeben ist.
Die angetroffenen Personen kamen den Anweisungen der Polizisten nach und verließen den Bereich.