Durch Beamte der Wasserschutzpolizei wurden am 21.05. gegen 18.00 Uhr zwei Männer aus Stendal festgestellt, die verbotenerweise in der Fischereitreppe des Wehres Gnevsdorf am Elbabschnitt Kilometer 438 angelten. Bei der Kontrolle der Angler stellte sich heraus, dass sie zwar im Besitz eines Fischereischeins sind, aber nicht die für den Gewässerabschnitt nötige Fischereiabgabe entrichtet hatten. Entsprechend wurde das Angeln untersagt und gegen Beide jeweils ein Strafverfahren wegen Fischwilderei eingeleitet.
Keine Fischereiabgabe entrichtet
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 22.05.2018
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