Bei der Kontrolle von zwei Anglern, die am rechten Ufer der Elbe kurz vor der Landesgrenze nach Mecklenburg-Vorpommern angelten, stellten die Beamten der Wasserschutzpolizei am 19.05. gegen 16.00 Uhr fest, dass die beiden 61 bzw. 56 Jahre alten Männer nicht über die erforderliche Berechtigung verfügten. Beide waren im Besitz eines Fischereischeins und eines DAV-Ausweises. Der Gewässerabschnitt, an dem sie angelten, ist aber kein DAV-Gewässer, sondern gehört zur Schutzgenossenschaft Plaue. Entsprechend wurde durch die Beamten das weitere Angeln untersagt und gegen Beide jeweils ein Strafverfahren wegen Fischwilderei eingeleitet.
Falsche Berechtigung
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 22.05.2018
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