Innenminister einigen sich über umstrittenes Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Michael Stübgen: „Keine rechtlichen Nachteile für Brandenburger Polizei“

Erfurt

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
22.06.2020

Auf der Innenministerkonferenz in Erfurt diskutierten die Innenminister aller Bundesländer den Umgang mit dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz. Das Gesetz enthält eine Beweislastumkehr zu Ungunsten der Polizei. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen hatte deswegen gefordert, dass Brandenburger Polizistinnen und Polizisten von diesem Gesetz nicht betroffen sein dürfen, wenn sie weiter in Berlin Amtshilfe leisten sollen. Berlins Innensenator hat daraufhin am Freitag zugesichert, schriftlich zu garantieren, dass das Berliner Gesetz nicht für Polizisten anderer Bundesländer gelte.

Stübgen zeigte sich mit dem Kurswechsel des Berliner Innensenators zufrieden. „Es ist traurig genug, dass der Berliner Senat mit seinem Gesetz die eigene Polizei unter Generalverdacht stellt. Für Brandenburger Kollegen kann das nicht auch noch gelten. Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten. Ich werde daher nicht zulassen, dass die Brandenburger Polizei rechtlich benachteiligt wird. Wenn Berlin wie versprochen schriftlich zusichert, dass unsere Polizei nicht von dem Gesetz betroffen ist, können wir aber die gute polizeiliche Zusammenarbeit fortsetzen. Das dient schließlich der Sicherheit der Bürger in beiden Bundesländern.“

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