Auto auf einer Schnellstraße Innenminister Karl-Heinz Schröter hat sich zufrieden gezeigt mit den Ergebnissen der Innenministerkonferenz im Saarland. „Brandenburg hat sich erfolgreich für eine Initiative zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität eingesetzt. Für diese Initiative haben wir die Unterstützung aller Bundesländer erhalten“, sagte Schröter am Montag in Potsdam. Die Innenministerkonferenz schlägt vor, den tätlichen Angriff auf einen anderen Menschen durch einen „verkehrsfremden Eingriff in den Straßenverkehr“ besonders unter Strafe zu stellen. Eine gesonderte Bestimmung soll dazu in den § 315b des Strafgesetzbuches aufgenommen werden. Derartige Straftaten wären dann in Zukunft mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.
„Wir müssen mit Blick auf völlig skrupellose Täter jetzt andere Saiten aufziehen. Die bisherigen Strafandrohungen reichen dazu schlicht nicht aus; die polizeiliche Praxis belegt das eindeutig“, sagte Schröter zur Begründung des Vorstoßes. Jetzt sei der Bund am Zuge. „Die Vorschläge der Innenministerkonferenz sollten in einem Gesetzespaket zügig umgesetzt werden“, forderte der Minister.
Hintergrund der Initiative ist die von den Sicherheitsbehörden schon seit Jahren festgestellte wachsende Professionalisierung und teils sehr hohe Gewaltbereitschaft von Straftätern, die grenzüberschreitend agieren. Dabei würden auch gestohlene Fahrzeuge immer wieder quasi als „Waffe“ eingesetzt, um Kontrollstellen der Polizei zu durchbrechen. Die Gefährdung und Schädigung von Polizeibeamten wird dabei bewusst in Kauf genommen. Ein unter Federführung Brandenburgs erstellter Bericht für die Innenministerkonferenz hat ergeben, dass es im Jahr 2012 bundesweit 387 Fälle gegeben hat, bei denen ein Täter ein Fahrzeug als „Waffe“ gegen Beamte oder Einsatzmittel eingesetzt hat. Im Jahr 2013 betrug die entsprechende Fallzahl 352, im Jahr 2014 gab es 338 derartige Fälle.
Die Vorschläge zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität enthalten auch Maßnahmen, um die Tätigkeit von Schleuserorganisationen zu erschweren. Dabei geht es um eine Regelungslücke, die es Schleusern ermöglicht, Personen aus bestimmten Staaten („Positivstaaten“) unter Missbrauch des Tourismusprivilegs als billige Arbeitskräfte anzuwerben und anschließend illegal in Deutschland zu beschäftigen. Diese Vorgehensweise sei „typischerweise mit einer nachhaltigen Schädigung der Sozialkassen verbunden“, heißt es in dem Abschlussbericht. Mit einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes soll diesem Missbrauch entgegengetreten werden, indem derartige Personen künftig nicht mehr vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sein sollen.
Pressemitteilung Nr. 047/16 vom 20.06.2016