Verstöße im Abfallrecht durch Spezialisten und Polizei aufgedeckt

Gemeinsame Verkehrskontrollen der Brandenburger Polizei mit den Umweltfachbehörden und dem Bundesamt für Güterverkehr

Potsdam

Überregional

Kategorie
Verkehr
Tags
Verkehr
Gefahren
Straftaten
Straßenverkehr
Datum
15.06.2016

Im engen Zusammenwirken mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) wurden am heutigen Tag auf der BAB 2 im Landkreis Potsdam-Mittelmark Abfalltransportkontrollen durchgeführt.

Die Polizei des Landes Brandenburg, darunter Umweltspezialisten des LKA sowie der Polizeidirektion West, überprüfte gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt, der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Abfalltransporter.

Insgesamt waren 21 Bedienstete der Landespolizei und 16 Spezialisten der Fachbehörden beteiligt.

Ziel der mehrstündigen Kontrollaktion war es, Verstöße im Abfallrecht aufzudecken, den Verfolgungsdruck auf mögliche Abfallsünder zu erhöhen, aber auch die Zusammenarbeit mit den Umweltfachbehörden auf dem Gebiet der Bekämpfung der Umweltkriminalität zu intensivieren.

Im Rahmen einer Sicherheitskooperation überprüften zeitgleich auch die Bundesländer Thüringen und Sachsen-Anhalt die Einhaltung des Abfallrechts in ihren Bundesländern.

Im Ergebnis der Kontrolle wurden neben verkehrsrechtlichen Verstößen, zwei abfallrechtliche Verstöße (Ordnungswidrigkeiten) festgestellt.

Darunter ein Abfalltransporter der unzulässige Störstoffe mit sich führte. Die Fachbehörde SBB wird die zuständige Fachbehörde in Sachsen-Anhalt informieren, die Ihrerseits eine Betriebskontrolle beim Abfallerzeuger vor Ort durchführen wird.

Bei dem zweiten Lkw handelte es sich um einen Verstoß der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Der betroffene Fahrzeugführer konnte auf Verlangen nicht die notwendige Berechtigungserlaubnis zum Transport der Abfälle von Großbritannien nach Polen nachweisen.

Insgesamt wurden 50 Lkws und Kleintransporter kontrolliert. Neben den genannten Ordnungswidrigkeiten im Abfallrecht wurden weiterhin 14 verkehrsrechtliche Verstöße festgestellt. Beispielsweise Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, die Ladungssicherung sowie Geschwindigkeit.

Eine Weiterfahrt musste wegen der deutlichen Überladung des Fahrzeugs untersagt werden.

Die heutige Kontrolle bestätigte die gute Zusammenarbeit von Fachbehörden und Polizei bei der Überwachung von Abfalltransporten.

Im Anschluss der Komplexkontrolle stellten alle Beteiligten übereinstimmend fest, dass mobile Kontrollen von Abfalltransporten zukünftig verstärkt durchgeführt werden sollten.

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