Durch die Feuerwehr wurde ein Mann in einem Waldstück gemeldet, der dort ein Feuer entfacht hatte. Die Feuerstelle wurde gelöscht, was den Mann aggressiv werden ließ. Auch nach Eintreffen der Polizei war der Beschuldigte weiterhin uneinsichtig. Es wurde eine Strafanzeige aufgenommen und die Person nochmals sensibilisiert. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei geführt.
Grundsätzlich gilt: Das Anzünden von Feuern jeder Art ist in einem Abstand unter 50 Metern zum Waldrand untersagt und dies unabhängig von der Waldbrandwarnstufe. Ausgenommen davon sind jedoch genehmigte Feuerstellen.
Herbeiführen einer Brandgefahr
Montag, 14.07.2025, 09:19 Uhr
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