Die beteiligten Parteien sind Eheleute, leben jedoch getrennt voneinander.
In der Wohnung der 34-jährigen Mutter leben auch die drei gemeinsamen Töchter im Alter von 9, 13 und 16 Jahren. Wegen der Kinder hält sich auch der 54-jährige Kindsvater regelmäßig in der Wohnung der Mutter auf. Am Abend des 03.02. war das auch wieder so, jedoch kam es zu einem Streit, woraufhin der Mann sowohl die Mutter als auch eine der Töchter angriff. Beide erhielten Schläge und klagten über Schmerzen, sichtbare Verletzungen wurden aber nicht festgestellt. Eine ärztliche Versorgung vor Ort lehnten alle ab.
Nach der Sachverhaltsklärung wurde der Kindsvater durch die Polizei aus der Wohnung verwiesen und ihm ein Rückkehrverbot für die Dauer von zehn Tagen ausgesprochen. Eine Mitteilung an das Jugendamt wurde gefertigt.