Am 04.02. hatte abends ein Gast in einem Lokal in der Poststraße mit Pension den Wirt bedroht, war aber beim Eintreffen der Beamten nicht mehr vor Ort. Deshalb suchten Beamte die bekannte Übernachtungsadresse des Mannes am 05.02. morgens erneut auf, um mit ihm ein Präventivgespräch durchzuführen. Der 50-Jährige aus dem Süden Brandenburgs wurde bei der Einnahme des Frühstücks angetroffen. Nach erfolgter Belehrung wurden die Personalien erhoben und überprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass er durch die Staatsanwaltschaft Berlin mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Er war darin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 86 Tagen verurteilt. Die Haftstrafe konnte er jedoch durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.290 Euro abwenden. Nach einigem Hin und Her zahlte er dann –deutlich unwillig- den Betrag im Beisein der Beamten unmittelbar auf der Justizkasse bar ein und konnte somit den Haftaufenthalt abwenden.
Gesuchter Gast bedroht Wirt
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 06.02.2018
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