Der Schiffsführer eines Fahrgastschiffes beabsichtige an eine Steganlage zur Aufnahme von Fahrgästen heranzufahren. Bei dem Anlegemanöver beachtete dieser nicht, dass sich hinter seinem Schiff ein Kanu mit 3 Personen befand. Es kam zu einem Zusammenstoß, wobei das Kanu kenterte und die Personen aus diesem in das Wasser fielen. Alle drei Insassen des Kanus wurden nicht verletzt und konnten selbständig an das Ufer schwimmen. Durch weitere am Ufer befindliche Personen wurde auch das Kanu an Land gebracht. Am Kanu selbst entstand ein Sachschaden. Durch die zuständige Kriminalpolizei wird das Ermittlungsverfahren gegen den Schiffsführer weiterbearbeitet.
Gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr
Samstag 25.05.2024, 10:40 Uhr
- Kategorie
- Die Polizei
- Datum
- 26.05.2024
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