In den Abendstunden des vergangenen Freitags kontrollierten Polizeibeamte einen Skoda-Fahrer in Brück. Der Fahrzeugführer konnte einen Führerschein vorlegen, diese stand jedoch, aufgrund eines zurückliegenden Verkehrsdeliktes in Fahndung. Der Führerschein wurde also entsprechend beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Nun muss sich der Fahrzeugführer für ein weiteres Verkehrsdelikt verantworten.
Freitag, 20.02.2026, 19:20 Uhr