Während der Streifentätigkeit fiel den Beamten ein E-Scooter ohne vorgeschriebenes Versicherungskennzeichen auf. Bei der Kontrolle des 24-jährigen Fahrers bestätigte sich der Verdacht des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem reagierte ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Führen eines E-Rollers unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Mittwoch, 28.05.2025, 21:01 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 29.05.2025
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