Am späten Abend des 16.09.2020 entdeckten Polizisten in der Stettiner Straße zwei Herren auf einem Motorroller. Da an dem Zweirad keine Kennzeichen angebracht waren, entschlossen sich die Beamten, das Fahrzeug doch einmal genauer zu besehen. Der Fahrer dachte aber gar nicht daran, den Anhalteaufforderungen Folge zu leisten. Nach einiger Zeit musste er jedoch feststellen, dass sich der Streifenwagen nicht abschütteln ließ und hielt dann letztlich doch an. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem Kradfahrer um einen 22-jährigen Uckermärker, der gar keine Fahrerlaubnis sein Eigen nennen konnte. Zudem war der Roller nicht pflichtversichert. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Nun folgen Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Flucht brachte nichts
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 17.09.2020
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