Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde ein S-Pedelec im Fließverkehr festgestellt. Nach ersten Erkenntnissen ist zum Führen genau dieses Fahrzeuges eine Fahrerlaubnis notwendig, die der 30-jährige Fahrer jedoch nicht nachweisen konnte. Folglich wurde eine Strafanzeige aufgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Die weiteren Ermittlungen werden nun durch die Kriminalpolizei geführt.
Fehlende Fahrerlaubnis
Mittwoch, 17.09.2025, 15:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 18.09.2025
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