Ein 80-jähriger älterer Herr meldete sich gestern Mittag bei der Polizeiinspektion Teltow-Fläming in Luckenwalde, um mitzuteilen, dass sich vor kurzem ein vermeintlicher Kriminalist bei ihm telefonisch gemeldet hatte. Dieser berichtete ihm von rumänischen Personen, die von der Polizei festgenommen worden sind. Seine personenbezogenen Daten wurden bei den Festgenommenen aufgefunden, sodass es nun also sein könnte, dass seine Wertsachen zu Hause nicht mehr sicher wären. Er wurde im Anschluss zu seinen Vermögensverhältnissen befragt, im konkreten Fall über Schmuck und Wertsachen in seinem häuslichen Umfeld. Für den Fall, dass der Geschädigte Wertsachen habe, würde der vermeintliche Kriminalbeamte vorbeikommen und diese für ihn sicher verwahren.
Der 80-Jährige war so blickig nach diesen Äußerungen das Gespräch zu beenden.
Die Kollegen der Polizeiinspektion Teltow-Fläming nahmen eine Strafanzeige auf. Die Kriminalpolizei ermittelt nun in diesem Betrugsversuch/ Amtsanmaßung.
Dienstag, 31.07.2018, Polizei bekannt: 12:06 Uhr
Die Polizei rät nun, sich niemals auf solche oder ähnliche telefonische Auskunftsbegehren, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer einzulassen. Die Polizei fordert Bürger auf niemals am Telefon ihre finanzielle Situation zu schildern, oder Geldverstecke zu verraten.
Im Zweifelsfall beenden Sie das Telefonat und rufen sie anschließend ihre örtliche Polizeidienststelle unter der öffentlich bekannten oder im Telefonbuch eingetragen Telefonnummer an.
Hier noch ein paar Verhaltensweisen im Überblick:
Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis
Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit die in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat oder die auf dem Display angezeigt wurde!
Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers
Bevor Sie jemanden ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle
Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER POLIZEI!
Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei. Sie erreichen sie unter der Nummer 110
Weitere Tipps zum Schutz vor dem falschen Polizisten und anderen Formen des Trickbetruges erhalten Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de , in den Broschüren "Sicher Leben" und „Sicher zu Hause“ des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) sowie bei jeder Polizeidienststelle.