Am Donnerstag meldete sich ein Bewohner aus einem Mehrfamilienhaus in der Potsdamer Innenstadt und teilte einen Diebstahl mit. Wie er angab, hatten sich an der Wohnungstür zwei Männer als Techniker einer Telefongesellschaft vorgestellt und Einlass begehrt, um in der Wohnung etwas zu prüfen. Etwa eine Stunde nachdem die vermeintlichen Handwerker die Wohnung wieder verlassen hatten, stellte der Senior fest, dass diese offenbar aus einem Nachttisch im Schlafzimmer Bargeld von mehreren hundert Euro gestohlen hatten. Im Rahmen einer Absuche des Nahbereichs konnten keine möglichen Tatverdächtigen mehr festgestellt werden. Die Polizei hat eine entsprechende Strafanzeige aufgenommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin:
Täterinnen und Täter täuschen immer wieder eine „amtliche“ oder „berufliche“ Funktion vor oder versuchen durch vermeintliche Haustürgeschäfte, in die Wohnung ihrer späteren Opfer zu gelangen. Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. Sie denken sich immer neue „Maschen“ aus.
So gab es in der Vergangenheit Fälle in denen sie behaupteten, sie kämen in amtlicher Eigenschaft/mit amtlicher Befugnis, im Auftrag der Stadt, eines Amtes oder eine Firma und müssen etwas in der Wohnung überprüfen. Dabei treten sie z.B. als Handwerker, Heizkostenableser, Beauftragter der Hausverwaltung, Mitarbeiter der Krankenkasse, aber auch als Kriminalbeamter, Gerichtsvollzieher, Postzusteller oder Monteure auf.
Ziel der Täter ist immer, dass das Opfer die Tür öffnet und die Täter in die Wohnung gelangen. In der Regel „arbeiten“ die Täter zu zweit. Während ein Täter das Opfer in ein Gespräch verwickelt und ablenkt, durchsucht die zweite Person auch unerkannt in Windeseile die Wohnung nach Bargeld und Wertgegenständen.
Verhaltenstipps:
Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung. Vergewissern Sie sich immer, wer zu Ihnen will. Gibt der Fremde vor, von einem Amt, einer Behörde oder z.B. von der Hausverwaltung zu kommen, bitten Sie um Geduld und kontaktieren Sie die entsprechende Institution, um sich zu vergewissern, dass der Besuch rechtens ist. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie Opfer geworden sind.
Donnerstag, 26.02.2026, 12:45 Uhr