Eine sehr mangelhafte Selbsteinschätzung bewies ein 70-jähriger Fahrer eines PKW NISSAN, der am Dienstag kurz nach 16:45 Uhr auf der Ernst-von-Delius-Straße in den Gegenverkehr steuerte und dabei mit einem PKW OPEL kollidierte. Der Unfallfahrer gab freimütig zu, mittags eine größere Menge Hochprozentiges konsumiert zu haben. Im Rahmen eines freiwilligen Atemalkoholtests stellte sich heraus, dass der Unfallfahrer über 1,3 Promille alkoholisiert war. Seit mehreren Jahren ist er überdies nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis und motorisch und körperlich stärker eingeschränkt. Die Beamten veranlassten eine Blutentnahme und untersagten ihm die Weiterfahrt – sein Wagen war ohnehin ein Fall für den Abschleppdienst. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 7.000 Euro, Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt.
Fahruntüchtigkeit eindrücklich bewiesen
- Kategorie
- Verkehrsunfall
- Alkohol
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Unfall
- Datum
- 15.04.2026
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