Eine Streifenwagenbesatzung wurde am Vormittag des 25.03.2025 im Bereich des Neustädter Damms auf einen E-Scooter aufmerksam, an dem gar kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der Kontrolle konnte der 14-jährige Fahrer des Elektrokleinstfahrzeuges auch keinen Nachweis darüber erbringen, dass sein Gefährt überhaupt Versicherungsschutz genießt. Die Beamten eröffneten daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, untersagten dem Jungen die Weiterfahrt und übergaben ihn an seine Erziehungsberechtigten.
Fahrt gestoppt
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Datum
- 26.03.2025
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