Zur späten Mittagsstunde ereignete sich in der Brahmsstraße ein Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrradfahrern. Die Unfallbeteiligten befuhren jeweils den Gehweg. Als eine minderjährige Radfahrerin plötzlich den Gehweg aus Richtung Carolinenring kreuzte, kam es zur Kollision beider Radfahrer. Die 54-jährige Fahrradfahrerin wurde mit Verletzungen ins Klinikum verbracht. Die Polizei nahm eine Verkehrsunfallanzeige auf.
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:
- Fahrräder gelten laut StVO als Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn fahren müssen, wenn Radwege nicht vorhanden sind
- Fahrradfahrende Kinder unter 9 Jahren müssen auf Gehwegen fahren, sofern der Radweg nicht baulich von der Fahrbahn getrennt ist
- Fahrradfahrende Kinder von 9 oder 10 dürfen Gehwege benutzen
- Kinder ab 11 Jahren sowie Erwachsene dürfen auf Gehwegen fahren, wenn dieser durch Zusatzzeichen für Fußgänger und Radler gemeinsam freigegeben ist (besondere Rücksicht auf Fußgänger)
- Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren, wenn Kinder unter 9 Jahren begleitet werden