Gestern gegen 18:15 Uhr teilte eine 31-jährige Frau mit, dass ein 20-jähriger Nachbar ihr Fahrrad entwendet hätte. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme konnte auch der 20-Jährige im Umfeld festgestellt werden. Dieser äußerte spontan, dass er Cannabis geraucht hatte. Außerdem wurde bei dessen Durchsuchung ein Springmesser gefunden. Ein solches ist laut Waffengesetz aber verboten. Somit muss sich der 20-Jährige jetzt nicht nur wegen Diebstahl, sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Fahrraddiebstahl schnell geklärt
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 11.10.2017
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