Ein Charterboot kollidierte während des Begegnungsverkehrs am 02.07. gegen 13.30 Uhr auf den Rheinsberger Gewässern auf dem Schlabornkanal in Höhe der Schlabornbrücke mit einem Fahrgastschiff.
Durch den Schiffsunfall entstanden am Fahrgastschiff und am Charterboot Sachschäden, vor allem Lackkratzer von mehreren Metern Länge bzw. ca. 3.000 Euro. Beide Fahrzeuge sind weiter fahrbereit.
Da sich das Charterboot in „Talfahrt“ befand, d.h. mit der Strömung unterwegs war, hätte es sich freihalten müssen, zumal grundsätzlich der Vorrang der Berufsschifffahrt gilt. Entsprechend wurde der Führer des Charterbootes, ein Tourist aus Tschechien, nach der Binnenschifffahrtstraßenordnung durch die Wasserschutzpolizei verwarnt.