Ein 22-jähriger Kölner wurde am 11.10. gegen Mittag im Rahmen einer Verkehrskontrolle an der Autobahn 24 in Höhe eines Parkplatzes an der Richtungsfahrbahn nach Norden als Führer eines Kleintransporters mit Wohnanhänger festgestellt und kontrolliert. Aufgrund der technisch zulässigen Gesamtgewichte der beschriebenen Fahrzeugkombination hätte der junge Mann mindestens im Besitz der Fahrerlaubnisklasse BE sein müssen. Er konnte aber nur die Klasse B nachweisen. Deshalb wurde gegen ihn ein Verkehrsstrafverfahren wegen Fahrens ohne (erforderliche) Fahrerlaubnis eingeleitet. Weiterfahren durfte er entsprechend nur mit dem Kleintransporter. Der Wohnanhänger verblieb am Anhalteort und muss später abtransportiert werden.
Fahrerlaubnis reichte nicht
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 12.10.2017
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