Polizeibeamte kontrollierten am Dienstagmorgen eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Kleintransporter und einem Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse. Im Zuge der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Fahrerlaubnis des 54-jährige Fahrers nicht den erforderlichen Umfang hat, um das Gespann zufahren. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ohne den Anhänger gestattet.
Fahrerlaubnis in nicht erforderlichem Umfang
Dienstag, 26.08.2025, 08:58 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 27.08.2025
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