Polizeibeamte stoppten am frühen Montagmorgen im Rathenower Stadtgebiet einen PKW und unterzogen den Fahrer einer Verkehrskontrolle. Einen freiwilligen Drogenschnelltest lehnte der Mann, welcher der Polizei wegen eines früheren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz schon bekannt war, zwar ab, jedoch ergab sich aufgrund eindeutiger Anzeichen der dringende Verdacht des Konsums von Betäubungsmitteln und des Fahrens unter deren Einwirkung. Der Mann musste eine Blutprobenentnahme über sich ergehen lassen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Fahren unter Einwirkung von Betäubungsmitteln
Montag, 06.04.2026, 04:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Drogen
- Ordnungswidrigkeiten
- Straßenverkehr
- Datum
- 06.04.2026
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