Montagmittag stellten Beamte einen E-Roller im fließenden Straßenverkehr fest, an welchem sich kein Versicherungskennzeichen befand. Die 53-jährige Fahrerin wurde angehalten und kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass kein Versicherungsschutz bestand. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt.
Eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde erstattet.
Montag, 22.09.2025 13:50 Uhr