Zwei Verkehrsvergehensanzeigen fertigten Polizisten des Revieres Brandenburg am Dienstag gegen zwei Männer. Grund hierfür war, dass der Fahrzeugführer eines Ford seit 2008 eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis hat. Heißt: er hätte gar kein Auto fahren dürfen. Da der Halter es jedoch zuließ, dass der Herr das Fahrzeug führt, wird nun auch gegen ihn ermittelt. Auch das stellt eine strafbare Handlung dar. Die Kripo ermittelt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Dienstag, 25.04.2023, 19:30 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Gefahren
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 26.04.2023
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