Bei einer Streifenfahrt wurde durch Polizeibeamte ein junger Mann mit einem E-Roller ohne Versicherungskennzeichen festgestellt. In der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Roller nicht versichert ist.
Die gefahrene Höchstgeschwindigkeit betrug 45 km/h und somit wäre zusätzlich auch eine Fahrerlaubnis nötig gewesen, um den Roller zu fahren. Da der Fahrer jedoch nicht im Besitz einer solchen war, erfolgte die Aufnahme einer Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der junge Mann musste seinen Weg anschließend zu Fuß fortsetzen.
Dienstag, 01.04.2025, 11:45 Uhr