Der Fahrzeugführer eines E-Scooters wurde im Rahmen der Streifentätigkeit angehalten und kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass für das Elektrokleinstfahrzeug kein Versicherungskennzeichen erteilt und dieses mit ca. 40 km/h gefahren wurde. Für diese Art von Fahrzeugen ist ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Durch die Beamten wurden entsprechende Verkehrsvergehensanzeigen aufgenommen und der E-Scooter als Beweismittel sichergestellt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Pflichtversicherung
Freitag, 22.05.2026, 22:13 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 22.05.2026
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