Eine Polizeistreife kontrollierte gestern Abend einen VW Golf, der auf dem Görden unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle führten sie bei dem 20-jährigen Fahrzeugführer, der zugleich Fahranfänger war einen Atemalkoholtest durch. Offenbar missachtete der junge Fahrer, dass während der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres absolute Alkoholverbot am Steuer. Der Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 0,12 Promille. Das bedeutet für den Führerscheininhaber auf Probe nicht nur, dass seine Weiterfahrt zu Ende war, sondern zusätzlich aus, dass eine kostenpflichtige Nachschulung sowie die Verlängerung der Probezeit auf ihn zukommen kann. Die zentrale Bußgeldstelle Gransee übernimmt nun die weitere Bearbeitung.
Fahranfänger verstößt gegen Nullpromille Grenze
Sonntag, 21.05.2023, 01:45 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 22.05.2023
Verantwortlich:
Polizeidirektion West
Pressestelle
Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel
pressestelle.pdwest@polizei.brandenburg.de
Zu den Bürodienstzeiten:
Telefon: 03381 560-2020
Telefax: 03381 560-2009
Zum Impressum des Polizeipräsidiums