Aus einem Eintrag in sozialen Netzwerken wurde der Polizei bekannt, dass ein acht Jahre altes Kind in einem Einkaufszentrum entführt worden sein soll.
Die sofort angelaufenen umfangreichen Ermittlungen erbrachten bislang keine Hinweise auf eine derartige Tat. Das Geschehen, welches sich am 27.11.2021 zugetragen haben soll, ist erstmals am 25.11.2021 (!) in sozialen Netzwerken viral gegangen. Niemand hat sich darüber hinaus bei der Polizei gemeldet, um eine Entführung anzuzeigen und auch das beschriebene Einkaufszentrum ist in der Stadt nicht existent. Polizisten suchten im Laufe ihrer Untersuchungen natürlich auch den Verbreiter der Nachricht auf. Der Mann erklärte jedoch, nicht für den Eintrag verantwortlich zu sein und sperrte umgehend seinen Auftritt.
Nach intensiver Prüfung ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Beitrag offensichtlich um eine bewusste Falschmeldung handelt. Auf Grund des Erscheinungsbildes der Netzseite konnte der Eindruck erweckt werden, dass hier eine tatsächliche Entführung als Nachrichtenbeitrag beschrieben worden sei.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Verfassern derartiger Beiträge strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dann steht nämlich der Vorwurf der Vortäuschung einer Straftat im Raum.